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Riese & Müller eBike Leasing Dienstrad

RIESE & MÜLLER eBike Leasing

Die perfekte Lösung ein Premium RIESE & MÜLLER eBike zu fahren und bis zu 40% gegenüber dem Direktkauf zu sparen. Wir haben verschiedene Anbieter und Lösungen für Arbeitnehmer, Unternehmen und Selbstständige.

Mit Dienstrad-Leasing fahren Arbeitnehmer bis zu 40% günstiger als beim Direktkauf.


Ihre Vorteile >

Mitarbeitermotivation,  Steuervorteile und ein Beitrag zum Klimaschutz.


Ihre Vorteile >

Hohe Ersparnis gegenüber Kauf, Steuervorteile und  dabei liquiditätsneutral.


Ihre Vorteile >

Urban Mobility neu gedacht – nachhaltig und kostenbewusst

Das wünschen wir uns doch alle: Schneller und entspannter von
A nach B kommen,
ohne Stau und Parkplatzsuche – vor allem auf dem Weg zur Arbeit, zum Termin oder auf dem Heimweg

 

Endlich unabhängig unterwegs sein: Schluss mit überfüllten oder verspäteten Bussen, S- und U-Bahnen. Und einfach losfahren wann immer man will – 24/7

 

Aktiv zum Umweltschutz beitragen: weniger CO2 und Schadstoffe für lebenswertere Städte

 

Ganz nebenbei etwas für die Gesundheit und Fitness tun: Den Stoffwechsel ankurbeln, das Immunsystem stärken und das allgemeine Wohlbefinden steigern

 

Den Geldbeutel schonen: Laufenden Kosten für Benzin, Park- oder Fahrtickets sparen

bikeleasing e-Bike Leasing
jobrad dienstrad fahrradleasing
mein-dienstrad leasing-ebike
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eBike Leasing – die smarte Lösung für mehr Mobilität.

Langzeitmiete oder eBike Leasing sind eine nachhaltige, kostengünstige Alternative mobil zu sein – für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Selbstständige. 

 

Wir von Michael Poliza eBikes & More beraten Sie gern. Und völlig unabhängig. Wir arbeiten daher mit verschiedenen Anbietern zusammen, wie z.B. BIKELEASING, JOBRAD, mein-dienstrad oder BUSINESS BIKE zusammen. So finden wir für Sie und/oder Ihre Mitarbeiter:innen das genau richtige eBike und das passende Leasing-Modell.

dienstrad jobrad eBike leasing

Vorteile für Arbeitnehmer

Vorteile für Arbeitnehmer

Sie sparen 40% gegenüber dem Direktkauf 

Ein Dienstrad zu leasen ist immer 40% günstiger als der Direktkauf

Nutzen Sie den steuerlichen Vorteil 

Sie genießen die freie Modell-Wahl

Egal ob Mountain Bike, Cargo-Bike, City Bike, Lastenrad, oder Faltrad. Jedes eBike kann Ihr Business Bike werden! Konfigurieren Sie bei uns Ihr persönliches Wunschrad. 

Steuervorteil durch Gehaltsumwandlung

Neben Steuervorteilen kann ein neues eBike zusätzlich durch den Arbeitgeber bezuschusst werden.

Versicherung inklusive

Ihr Rad ist bestens abgesichert gegen (Teile-)Diebstahl, Materialfehler,
Unfallschäden & Co.

100% private Nutzung möglich

Nutzen Sie Ihr Dienstrad auch in der Freizeit.

Wir nehmen uns Zeit für Sie!

Lassen Sie sich individuell beraten und testen Sie Ihr eBike im Alltag! Wir finden das genau richtige eBike für Sie und das passende Leasingmodell für Ihre Anforderungen.

JETZT Beratungstermin vereinbaren und Ihr Traum Dienstrad sichern!

Vorteile für Unternehmer
Riese und Müller dienstrad jobrad eBike leasing

Vorteile für Unternehmer bei Überlassung an Arbeitnehmer

Mitarbeitermotivation & -bindung

Würdigen Sie den Einsatz Ihrer Mitarbeiter:innen durch
dieses innovative Incentive.

Verbesserung der Gesundheit Ihrer Mitarbeiter:innen

Wer zur Arbeit radelt, ist leistungsfähiger und seltener krank.

Ersparnis & steuerliche Vorteile

Sparen Sie Lohnnebenkosten bei der Gehaltsumwandlung.

Positive Publicity durch nachhaltigen Umweltschutz

Verbessern Sie die COz-Bilanz und das Arbeitgeber-Image Ihres
Unternehmens.

Verbesserung der Parkplatzsituation

Sparen Sie Kosten für PKW-Stellplätze ein.

Wir beraten Sie unabhängig

Wir nehmen uns Zeit für Sie und beraten Sie ganz individuell und ganzheitlich. Daher arbeiten wir mit vielen Anbietern zusammen und finden die passende Lösung für Ihr Unternehmen.

Entdecken Sie die Premium eBikes von Riese & Müller für sich und Ihr Unternehmen. 

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Vorteile für Unternehmer,
Selbständige & Freiberufler

Vorteile für Selbstständige

Keine Versteuerung des geldwerten Vorteils

Seit 2019 entfällt beim Leasen von Fahrrädern und Pedelecs (E-Bikes bis 25 km/h) die Versteuerung des geldwerten Vorteils.

Liquiditätsneutral

Fahrrad- oder E-Bike-Leasing greift Ihr Barvermögen nicht an. Gleichzeitig ermöglicht ein Leasing-Modell eine bequeme Bezahlung.

Steuereinsparungen

Durch Betriebsausgabenabzug können Sie Steuern einsparen.

Große Dienstfahrrad-Preisspanne

Leasing für Fahrräder und E-Bike-Leasing mit einer unverbindlichen
Preisempfehlung zwischen 649, - € und 15.000,- € inkl. Schloss und fest
mit dem Rad verbundenem Zubehör.

Sie genießen die freie Modell-Wahl

Egal ob Mountain Bike, Cargo-Bike, City Bike, Lastenrad, oder Faltrad. Jedes eBike kann Ihr Business Bike werden! Konfigurieren Sie bei uns Ihr persönliches Wunschrad.

Wir nehmen uns Zeit für Sie

Lassen Sie sich individuell beraten und testen Sie Ihr eBike im Alltag! Wir finden das genau richtige eBike für Sie und das passende Leasingmodell für Ihre Anforderungen.

JETZT Beratungstermin vereinbaren und Ihr Traum Dienstrad sichern!

„Positives Feedback durch unsere Arbeitnehmer:innen, die ein eBike leasen. Diese gute Stimmung verbindet das gesamte Unternehmen – top!“
Michael Poliza eBike kaufen

Dienstrad Leasing war noch nie so einfach!

Gerne setzen wir uns persönlich mit Ihnen zusammen und stellen Ihnen unser Produktportfolio von Riese & Müller eBikes vor und die Möglichkeiten ganz einfach und unkompliziert ein Dienstrad zu leasen. 

 

Über die Online Buchung können Sie schnell und direkt einen Termin vereinbaren.

Es gibt noch viele Fragen über Diensträder?

  • Mit Diensträdern fährt man nur zum Dienst!
    Falsch! Denn: Ein Fahrrad oder ein E-Bike, das der Arbeitgeber zur Verfügung stellt, darf auch privat genutzt werden. Dienstrad Nutzer können damit zum Einkaufen, zum Sport, ins Kino oder in den Urlaub fahren. Kurz: Sie dürfen ihr Dienstrad nutzen wie ihr Eigenes. Für die private Nutzung des Dienstrads muss die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer allerdings jeden Monat den geldwerten Vorteil versteuern. Siehe Mythos zwei!
  • Beim Dienstradleasing ist der geldwerte Vorteil ein Nachteil!
    Stimmt nicht! Aber fangen wir von vorne an: Was ist ein geldwerter Vorteil überhaupt? Er ist eine Form der Vergütung, die über den reinen Lohn hinausgeht und nicht in Geld ausgezahlt wird. Eine solche Sachleistung kann zum Beispiel ein Dienstwagen oder ein Dienstrad sein. Die monatlichen Raten für ein Dienstrad per Gehaltsumwandlung bedienen Angestellte aus ihrem Bruttolohn. Der Vorteil: Diese Raten müssen Sie nicht wie den restlichen Lohn versteuern. Nur für die private Nutzung möchte der Staat Geld. Seit 2018 fördert das politische Berlin diese nachhaltige Form der Mobilität steuerlich: Der geldwerte Vorteil muss inzwischen nur noch mit 0,25% versteuert werden. Das klingt erst einmal nach einem Nachteil. Aber: Im Vergleich zum herkömmlichen Kauf spart der Arbeitnehmer bei der Variante Dienstrad per Gehaltsumwandlung bis zu 40%. Das Dienstrad als Gehaltsextra ist für Arbeitnehmer sogar kosten- und steuerfrei.
  • Dienstradleasing ist kompliziert!
    Stimmt nicht! Wir arbeiten mit vielen Dienstleistern zusammen, die dafür sorgen, dass die Organisation des Dienstradleasings für Unternehmen und ihre Mitarbeiter so einfach wie möglich wird, indem sie sich um Vertragserstellung, Versicherung und um ein steuerrechtlich sicheres Fundament kümmern. Auch während der Vertragslaufzeit stehen sie bei Fragen mit Rat und Tat zur Seite.
  • E-Bikes, Lastenräder und Falträder sind keine Diensträder!
    Falsch! Grundsätzlich kann jedes Fahrrad ein Dienstrad sein. Angestellte, deren Arbeitgeber einen Rahmenvertrag mit einem Mobilitätsdienstleister abgeschlossen haben, können sich ihr Traumfahrrad selbst aussuchen: Lastenrad, Faltrad, Rennrad, Mountainbike, Stadtrad – und natürlich auch alle diese Fahrradtypen mit elektrischem Antrieb. Und sofern der Arbeitgeber keine anderen Vorgaben macht, können sich Angestellte auch DienstRäder im Wert von mehreren Tausend Euro aussuchen.
  • Nicht jeder Arbeitgeber kann Dienstradleasing anbieten!
    Stimmt nicht ganz! Fast alle Arbeitgeber können einen Rahmenvertrag mit einem Dienstrad-Anbieter schließen. Sobald das passiert ist, dürfen deren Mitarbeiter sich ihr Dienstrad aussuchen, meist in der Variante Gehaltsumwandlung Der oder die Angestellte bedient dann die Monatsraten aus dem Bruttolohn.
  • Angestellte dürfen nur EIN Dienstrad beziehen!
    Stimmt (meist) nicht! Wie viele Diensträder ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin beziehen darf, das entscheidet der Arbeitgeber. Manche beschränken die Anzahl auf zwei oder drei. Unabhängig davon, können sich Angestellte nach Ablauf der regulären Vertragszeit von 36 Monaten ein neues Dienstrad aussuchen, egal ob E-Bike, Lastenrad, Rennrad oder Faltrad ...
  • Nur eine Person darf das Dienstrad nutzen!
    Falsch! Nicht nur der oder die Angestellte, die ein DienstRad vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt bekommt, darf es nutzen. Auch alle dem Haushalt des JobRadlers angehörigen Personen, etwa Partner oder Partnerin und sogar die Kinder dürfen, dienstradeln – auch in diesem Fall ist das Dienstrad versichert.
  • Ein Dienstrad muss am Ende der Leasinglaufzeit zurückgegeben werden!
    Stimmt nicht! Mobilitätsdienstleister wie Dienstrad beabsichtigen, dem JobRadler zum Ende der Laufzeit ein Angebot zum Kauf des Rades zu machen, sofern sie dieses vom Leasinggeber übernehmen. Achtung: Diese sogenannte Andienung darf nicht von vornherein vertraglich zugesichert werden, dies würde den rechtlichen Bestimmungen der Leasingerlasse der Finanzverwaltung widersprechen.
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